BGH, Beschl. Wird eine Prostituierte zur Vornahme sexueller Handlungen gezwungen, so erwachsen ihr hieraus, wie jedem Opfer einer sexuellen Nötigung oder Vergewaltigung, Ansprüche auf Ersatz des ihr durch die Tat entstandenen materiellen und immateriellen Schadens. Dienstvertragliche Ansprüche werden hierdurch nicht begründet. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hannover vom August im Schuldspruch dahin abgeändert, dass der Angeklagte der schweren sexuellen Nötigung schuldig ist; im Strafausspruch aufgehoben; jedoch bleiben die zugehörigen Feststellungen aufrechterhalten. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Das Landgericht hat den Angeklagten wegen schwerer sexueller Nötigung in Tateinheit Nstz 2011 278 Prostituierte schwerer räuberischer Erpressung zu der Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Dessen Revision rügt die Verletzung materiellen Rechts. Der Schuldspruch auch wegen schwerer räuberischer Erpressung hat keinen Bestand. Zwei Fluchtversuche der Geschädigten unterband er dadurch, dass er sie mit der freien Hand auf das Bett zurückdrückte. Nach kurzer Zeit gelang es ihr indes, unter dem erhobenen rechten Arm des Angeklagten, mit dem er immer noch den Revolver hielt, hindurch zu schlüpfen und das Wohnmobil zu verlassen. Nach dieser Bestimmung erwirbt eine Prostituierte nur dann eine rechtswirksame Forderung, wenn die sexuellen Handlungen gegen ein vorher vereinbartes Entgelt vorgenommen worden sind. Dies war hier ersichtlich nicht der Fall; denn die Geschädigte hat die Manipulationen am Geschlechtsteil des Angeklagten nicht einvernehmlich in der Erwartung einer zugesagten Entlohnung vorgenommen, sondern wurde hierzu gegen ihren Willen gezwungen. Danach bedarf es keiner näheren Betrachtung, ob die Flucht der Geschädigten überhaupt als Verzicht auf eine ihr zustehende - werthaltige vgl. BGH, Beschluss vom Auch eine Verurteilung des Angeklagten wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung kommt nicht in Betracht. Zwar ist es grundsätzlich denkbar, dass sich der Täter, der irrtümlich davon ausgeht, er werde sich durch die dem Opfer abgepresste Handlung, Duldung oder Unterlassung rechtswidrig bereichern, der versuchten Erpressung schuldig macht untauglicher Versuch; s. Diese Feststellung findet indes in der Beweiswürdigung keine Stütze. Dass in einer erneuten Hauptverhandlung eine derartige subjektive Vorstellung des Angeklagten noch belegbar sein wird, erscheint ausgeschlossen. Der Senat lässt daher die Verurteilung wegen schwerer räuberischer Erpressung entfallen und ändert den Schuldspruch entsprechend ab. Auf die zugehörigen Nstz 2011 278 Prostituierte hätte dieser Wertungsfehler keinen Einfluss; sie können deshalb aufrechterhalten bleiben. In den unteren Feldern können Sie max. Das Formular wird verarbeitet, bitte warten Sie, bis die Verarbeitung abgeschlossen ist. Nützliches Gesetze. GG Art. Die weitergehende Revision wird verworfen. Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten wegen schwerer sexueller Nötigung in Tateinheit mit schwerer räuberischer Erpressung zu der Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Nehmen Sie Kontakt auf. Wenn Sie mehr Dokumente haben, können Sie uns auch eine gepackte Datei zip schicken. Anhang 1. Anhang 2. Anhang 3. Anhang 4. Anhang 5.
Hinweis zu den Links: Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Der 3. Nehmen Sie Kontakt auf. GG Art. Sittenwidrigkeitseinwand gegen Entgeltzahlungsanspruch des Netzbetreibers für Verbindungen zu Telefonsex-Rufnummern; vom 8. Was ist dejure.
StGB § 177 Erpressung einer Prostituierten
Hieran. Das hat der BGH schon in BGHSt 4, ausgesprochen. verhalt zu Grunde: A sucht ein Bordell auf, in dem H.-P. Der Angeklagte hatte einen Angriff auf eine Prostituierte unternommen und diese gewürgt. Januar – 3 StR /10, NStZ , machen, sodass eine weitere im Bordell beschäftigte Prostituierte sowie die Wirtschafterin des Hauses in das Zimmer der NStZ , ; mAnm Eckstein. „Wer eine Prostituierte um den vereinbarten Lohn prellt, begeht keinen Betrug. Prostituierte tätig ist. als. Er erkundigt sich bei H.-P., wie viel der.BFH, Anhang 5. Weitere Entscheidung unten: BGH, Vollständige Erfüllung durch Barzahlung ist nicht erfolgt. Denn auch die Regelungen des Prostitutionsgesetzes haben nichts daran geändert, dass jedwede bindende Verpflichtung zur Vornahme sexueller Handlungen mit dem in Art. Schreibe einen Kommentar Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Schreiben Sie uns. Papierfundstellen NStZ , Fazit Der Betrug gehört ohne Frage zu den examensrelevantesten Straftatbeständen des StGB. Alles Gesetze Rechtsprechung Bundesgesetzblatt Suchanfragen. Dienstvertragliche Ansprüche werden hierdurch nicht begründet. Du möchtest weiterlesen? Anhang 3. Meinen Namen, meine E-Mail-Adresse und meine Website in diesem Browser für die nächste Kommentierung speichern. Angesichts dieser gesetzgeberischen Wertung muss bereits den in Erfüllung eingegangener Verabredungen und in Erwartung des vereinbarten Entgelts erbrachten sexuellen Leistungen ein betrugsstrafrechtlich relevanter wirtschaftlicher Wert zugemessen werden. Zwar ist es grundsätzlich denkbar, dass sich der Täter, der irrtümlich davon ausgeht, er werde sich durch die dem Opfer abgepresste Handlung, Duldung oder Unterlassung rechtswidrig bereichern, der versuchten Erpressung schuldig macht untauglicher Versuch; s. Angesichts dieser gesetzgeberischen Wertung muss bereits den in Erfüllung eingegangener Verabredungen und in Erwartung des vereinbarten Entgelts erbrachten sexuellen Leistungen ein betrugsstrafrechtlich relevanter wirtschaftlicher Wert zugemessen werden. Ohne Bedeutung ist demgegenüber in aller Regel, ob die Sache oder das Recht aus einem unsittlichen oder gesetzwidrigen Geschäft oder aus einer strafbaren Handlung herrührt oder etwa für strafbare Zwecke eingesetzt werden soll; die Rechtsordnung kennt im Bereich der Vermögensdelikte allgemein kein wegen seiner Herkunft, Entstehung oder Verwendung schlechthin schutzunwürdiges Vermögen BGH, Urteile vom Wird eine Prostituierte zur Vornahme sexueller Handlungen gezwungen, so erwachsen ihr hieraus, wie jedem Opfer einer sexuellen Nötigung oder Vergewaltigung, Ansprüche auf Ersatz des ihr durch die Tat entstandenen materiellen und immateriellen Schadens. Hier fehlt es an der Kompensation durch A. Zunächst müsste A die P getäuscht haben. Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung Begründung bei teilweise …. In den unteren Feldern können Sie max. BFH III. Auf die nach Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes geänderte Beurteilung der Wirksamkeit einer Geldforderung der Prostituierten nach der Erbringung ihrer vereinbarten Leistung vgl. Sie beteiligt sich insbesondere am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr; denn sie wendet sich mit ihrem Angebot an eine unbestimmte Zahl möglicher männlicher Kunden; ihre Tätigkeit dient der Gewinnerzielung und überschreitet den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung. Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erweiterung Multi-Suche Rechtsfenster COVIDÜbersichten. LSG Baden-Württemberg, Nichts anderes ergibt sich aus der erst nach der Tat am 1. Nützliches Gesetze. Fischinger aaO Rn. Darauf, dass das Gericht im Übrigen verkennt, dass nach den von ihm getroffenen Feststellungen der Tatbestand der Vergewaltigung erfüllt wäre vgl. Zwei Fluchtversuche der Geschädigten unterband er dadurch, dass er sie mit der freien Hand auf das Bett zurückdrückte. Die vor Inkrafttreten des ProstG ganz h. Das hält rechtlicher Prüfung stand.